Die JKU wird auf dieser Seite monatlich aktuelle Themen zur
Unternehmensführung, zum Risikomanagement und zur Internen
Unternehmensüberwachung empfängerorientiert aufbereiten. Damit können
Sie sich früher als andere auf neue nationale und internationale
Entwicklungen einstimmen lassen.
August 2011
Co-Autor
Joachim Kregel ist Co-Autor des neuen schriftlichen Euroforum-Managementlehrgangs "Compliance in Einkauf/ Vertrieb", der ab Oktober 2011 allen Interessierten angeboten wird. Schwerpunkte seiner Lektion Präventive und aufdeckende Kontrollsysteme werden folgende Themen sein
Joachim Kregel wirkt als Referent an dem Seminar "Interne Revision" von Prof. Dr. Freidank mit, das am 24. und 25. 11. 2011 in Hamburg stattfinden wird. Er wird einen Vortrag über das Thema Revisionsstrategie und Revisionsplanung halten.
Schwerpunkte werden u. a. Antworten auf die Fragen sein:
Welche Tools machen die tägliche Arbeit einfacher, transparenter und nachvollziehbarer, ganz so, wie wir es von den zu prüfenden Bereichen fordern,
Soll man mit Mut zur Lücke risikoorientiert planen oder keine revisionsfreien Räume hinterlassen, geht etwa Beides,
Soll man die eigenen Mitarbeiter, die Kollegen und die Organe des Unternehmens in die Revisionsplanung mit einbeziehen oder wird dies als mangelnde Kreativität und Eigeninitiative angesehen.
Juli 2011
King III und The New Companies Act in South Africa
Es ist schon erstaunlich, dass ein sich erst entwickelndes Land wie Südafrika federführend im Sinne der Corporate Governance ist.
Mit Bezug zu der nun dritten Auflage des sog. King III Report von 2009 verpflichtet der New Companies Act ab 1.5.2011 Unternehmen zu einer Vielzahl von neuen Regelungen, ähnlich wie in Deutschland, bei den Empfehlungen, die nicht verpflichtend in das neue Gesetz aufgenommen worden sind, zu einem "comply" oder " explain".
U.a. verpflichtet er zu einer integrierten Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsthemen Natur und Gesellschaft. Es verlangt eine Offenlegung im Einklang mit den Gesetzen waren und dass die Auswirkungen von Entscheidungen auf Natur und Gesellschaft sorgfältig beachtet werden.
Es nimmt die Vorstände einer Gesellschaft persönlich in die Haftung bei gravierenden Verstößen. Diese können sich nur auf das sog. " Business Judgement Rule" beziehen, wenn sie alle notwendigen Managementprozesse zur Risikoregulierung und- offenlegung implementiert und selbst oder durch autorisierte Interne und Externe Revisoren haben überprüfen lassen. Sie selbst dürfen von einer Fehlentscheidung, unter denen das Unternehmen gelitten hat, nicht persönlich profitiert haben. Sie müssen nachweisen, dass ihre Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Vorteil des Unternehmens gewesen war und nicht vorhersehbare Ereignisse zu dem Verlust geführt haben.
Die Interne Revision berichtet an das Audit Committee, das seinerseits die Führung der Interne Revision inkl. der Anstellung und Abberufung des Leiters vornimmt.
Das Risikomanagement wird im Sinne von COSO ERM erweitert und verfeinert bis hin zum Aufsichtsratsthema "Maximaler Risikoappetit im Unternehmen".
Das Thema IT wird explizit auf die Ebene des Aufsichtsrats gehoben. Die Überwachung aller IT-Themen vom Budget über die Einpassung in die Unternehmensstrategie bis zum Risikomanagement obliegt dem Board, die Umsetzung bleibt weiter beim Vorstand. CobiT als führendes Rahmenwerk dürfte weiter an Bedeutung gewinnen.
Insgesamt kann sowohl King III als auch der New Companies Act als Meilenstein im anglo-amerikanischen Umfeld von einer Shareholder zu einer Stakeholder-Betrachtung gewertet werden.
Juni 2011
Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Grünbuch: Audit Policy
Die EU-Kommission hat inzwischen die Stellungnahmen zum Grünbuch: Revisionspolitik: Lernen aus der Krise veröffentlicht:
Es ist keine Überraschung, dass die Themen Rotation, Begrenzung der sonstigen Gebühren/ Aufträge, "Too big to Fail" , Auftragsvergabe durch den Regulierer oder andere öffentlichen Institutionen keine Gegenliebe bei den Betroffenen der Big 4 fanden.
Seitens der Unternehmen und der Investoren wurde der Erwartungs-Gap zwischen Testat der Finanzberichterstattung eines Unternehmens und Erwartung eines soliden finanziellen Status der geprüften Firma mit einem Testat unterstrichen. Es wurde einige Male konstatiert, dass bedingt durch die Regulierung sich der Eindruck Form vor Substanz aufdränge. Trotzdem wurde in der Erweiterung des Auftrags an die Abschlussprüfer keine Lösung gesehen und dieses Gebiet der finanziellen Gesundheit einer Firma trotz der bekannten Unzulänglichkeiten während der Finanzkrise den Ratingagenturen vorbehalten. Offen bleibt, inwieweit denn die Ratingagenturen besseren Zugang zu den entscheidenden Daten haben sollten, das eine Frühwarnsystem über den finanziellen Status einer Firma bilden.
Von Deutschland, immerhin über 40% aller Stellungnahmen, wurde als ein möglicher Lösungsvorschlag der Lagebericht zitiert, der zukunftsgerichtete Aussagen erhalten muss und auch vom Abschlussprüfer geprüft wird.
Während die meisten Antworter eine europaweite Aufsichtsbehörde befürworten bzw. nichts dagegen einwenden, wenden dich die Big4 gegen eine solche Oberbehörde. Einige fordern sogar, dass diese Autorität analog der BaFin oder der DPR Prüfvollmacht vor Ort bei den Abschlussprüfern besitzen sollte.
Es bleibt die Hoffnung, das die EU-Kommission sich zu einer vorwärtsgerichteten Lösung gegenüber einer "Es allen Rechtmachen"-Lösung durchringen kann.
Weiteres Grünbuch der EU-Kommission: Corporate Governance Rahmen
Die EU-Kommission hat am 5.4.2011 ihr neues Grünbuch "Europäischer Corporate Governance-Rahmen" veröffentlicht. Bis
zum 22.7.2011 haben jetzt die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
sowie andere interessierte Parteien, zu den dort genannten Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Das Grünbuch wendet sich an die zwei Organe der Corporate Governance, Aktionäre und Verwaltungsrat/ Aufsichtsrat.
Bei der Gruppe der Anteilseigner sollen die Minderheitsaktionäre zukünftig mehr Gewicht erhalten, z.B. durch einen Sitz im Aufsichtsrat (wie z.B. in Italien) und durch mögliche Reglementierungen von Fondgesellschaften, die ihre Kontrollrechte besser im Sinne ihrer Fondzeichner ausüben sollen.
Dem Verwaltungsrat/ Aufsichtsrat wird die Hauptverantwortung für die Risikostrategie und die Definition des maximalen Risikoappetits im Unternehmen zugebilligt.
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass dieses Organ sich extern zertifizieren lässt und seine Effizienz nicht nur im Rahmen einer Selbstbewertung selbst feststellt.
Weiter soll die Transparenz der Vergütung und möglicher Geschäfte von Organmitgliedern mit der Gesellschaft stärker offengelegt werden (in Deutschland schon heute häufig gängige Praxis).
Richard Chambers, CEO und Präsident des IIA, in einem Interview bei CNBC am 25.01.2011
In seinem Interview mit CNBC, erläuterte der CEO und Präsident des IIA des weltweit tätigen Instituts für Interne Revision mit über 177.000 Mitgliedern in 165 Ländern Richard Chambers seine Gedanken zur Rolle der Internen Revision im Unternehmen.
Ausgehend von der mutigen Cynthia Cooper bei Worldcom, die die IR aus dem Hinterzimmer gleich ins Aufsichtsratszimmer gebracht habe, erklärte er, dass nur ein gut informierter Aufsichtsrat Vertrauen der Investoren gewinnen und stabilisieren kann.
Zu diesem Vertrauen trägt die Interne Revision mit ihren Berichten über den Stand der Internen Unternehmensüberwachung, des Risikomanagements und der Internal Control wesentlich bei.
Er legte weiter dar, dass dieses Vertrauen auch durch eine eigene Positionierung des Aufsichtsrats zum Risikoappetit des Unternehmens, und vor allem des Topmanagements fundiert wird. Die Interne Revision leiste hier einen Beitrag, in dem sie Transparenz über die realen Risikopositionen des Unternehmens herbeiführe.
Der Unterschied zwischen Abschlussprüfer und der Internen Revision bestehe im Folgenden: Der Abschlussprüfer versichere, dass die Finanz-Berichterstattung des Unternehmens korrekt sei und die Investoren dieser Berichterstattung vertrauen könnten. Hingegen stelle die Interne Revision diese Versicherung für den Aufsichtsrat und das Topmanagement her, dass nämlich die Vorgaben zur Unternehmensüberwachung, zum Risikomanagement und zur Internal Control umgesetzt worden sind und zufriedenstellend funktionieren würden.
Auch zur Vergütung des Topmanagements äußerte sich Herr Chambers. Er stellte klar, dass die Gesamtvergütung auch die Risikosituation und die Robustheit gegenüber den Risiken enthalten sollte, in den USA wie in Deutschland ein sehr aktuelles Thema.
Erklär-Bären über Bernanke, die FED und Bank Bailouts
Der Amerikaner Omid Malekan hat seit seinem Bären-Cartoon "Quantitative Easing Explained" vor 2 Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Das Video wurde auf youtube bisher über 4 Millionen Mal angeklickt. Sein neues Video behandelt die "Bank Bailouts Explained"
Risiko-Appetit-Rahmenwerk (RAR): Eine neue Untersuchung zu einem brandaktuellen Thema
Am 23.12.2010 hat die Senior Supervisor Group an den Financial Stability Board ihren Bericht zu ihrer Untersuchung über Risiko-Appetit-Rahmenwerke (RAR) und IT-Infrastuktur abgeliefert.
Der Risikoappetit ist als Begriff mit COSO ERM erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Dass die Erfinder von COSO ERM es jetzt erleben dürfen, das aus einem Wort ein ganzes Rahmenwerk zu entstehen beginnt, dürfte sie mit Stolz erfüllen.
Folgende Aussagen zu RAR sind nach meiner Auffassung besonders bedeutsam und werden bzw. sollen in Zukunft von Aufsichtsrat und Vorstand stärker in den Fokus rücken:
Es gibt Finanzinstitutionen, die schon vor der Krise ein belastbares RAR implementiert hatten und auch deshalb besser durch die Krise gekommen sind.
Ein RAR ist kein "Teufelszeug", sondern der nächste Schritt in der Professionalisierung von Entscheidungen, sei es in der strategischen Planung, sei es im taktischen Bereich, um ein Unternehmen an neue Umweltgegebenheiten anzupassen.
RAR lässt sich als Bestandteil der Unternehmensüberwachung nahtlos in Unternehmenspolitik und Unternehmensethik integrieren, auf alle Führungsebenen operationabel gestalten (top-down-SOLL) und als Bestandteil unternehmerischer Entscheidungen (bottom-up-IST) im Rahmen von IST zu Soll spiegeln.
Eine Kumulierung von Einzelrisiken ist bei eindeutiger Taxonomie im Unternehmen (siehe JKU-Dezember 2010 - News zu XBRL) möglich und quasi auf Knopfdruck machbar.
Eine RAR erfährt seine besondere Bewährung in neuen Situationen. Mergers& Akquisitionen, Internationalisierung, Neue Produkte und Neue Geschäftsfelder sind hier zu nennen. Es spiegelt hier die konkreten Entscheidungssituationen am kodifizierten Wollen der TOP-Entscheidungsträger im RAR.
Ein RAR ist jedoch auch zur Bestandsaufnahme im Rahmen einer Risikoinventur geeignet, um bestehende Geschäfte nicht nur an ihrem Ergebnisbeitrag, sondern auch an ihrem Beitrag zur Risikosituation eines Unternehmens zu bewerten und gfs. sich von ihnen zu trennen, wenn sie nicht mehr in das RAR ein-passbar sind.
Ein RAR bedarf wie alle wesentliche Rahmenwerke der Initiierung und des Monitorings durch die Unternehmensführung. Ein praktisches Vorleben und Sich-Messen-Lassen an einmal Gesagtem beflügelt ein RAR und schafft so mit eine Vertrauenskultur im Unternehmen. Durch die notwendigen und vorab definierten Grenzen wird Führen mit Zielen unterstützt und Handlungsrahmen der Geschäftführungen in einer Unternehmensgruppe bestimmt.
Änderungen am Risikoappetit, opportunistisch oder strategisch geprägt, sind jederzeit möglich. Zu häufige Änderungen machen das RAR jedoch auf Dauer obsolet.
Interne Revision und Risikobeauftragter, Strategiebereich und Controlling haben mit RAR ein Rahmenwerk in der Hand, das zwar vom Management initiiert und verantwortet wird, jedoch gerade die gefahrengeneigten Entscheidungen, die sich naturgemäß immer auf die unsichere Zukunft beziehen, besser vorzubereiten bzw. transparent darzustellen.
RAR ist ein Thema, das nicht nur Finanzinstitutionen angeht, sondern alle Unternehmen. Es sei allen Entscheidern wärmstens empfohlen.
COSO-Forschrittsbericht über die Überwachung des Risikoprozesses im Unternehmen durch den Aufsichtsrat
Parallel zum FSB hat Protiviti im Auftrag von COSO (Committee of Sponsoring Organisations) auch im Dezember 2010 das Ergebnis einer Befragung von mehr als 200 Aufsichtsräten veröffentlicht, wie sie mit der Überwachung des Risikoprozesses in ihren Unternehmen zufrieden sind.
Keine Überraschung war das Ergebnis, das mit einer Zunahme der Detaillierung der Fragen die Zufriedenheit der Aufsichtsräte mit dem Risikosystem sank.
Überraschend sind 44% der Meinung, nicht regelmäßig (mindestens 1x p.a.) nach einer getroffenen Entscheidung über eine geänderte Risikolage der Entscheidungsvorlage durch den Vorstand informiert worden zu sein.
51 % werden nicht regelmäßig über Abweichungen von der genehmigten Risikolage informiert.
Ebenfalls 51 % erhalten keine regelmäßigen Informationen über Szenariosimulationen, wie sich einzelne Risiken in der Entscheidungsvorlage auf das Gesamtergebnis nach best und worst case auswirken.
Als Hauptprobleme, die hindern, sich stärker mit dem Risikoprozess aus einander zu setzen, werden genannt, fehlende Prioritäten, Unkenntnis oder fehlende Sinnhaftigkeit von ERM (Enterprise Risk Management) sowie Betrachtung von Risikomanagement als Teil von Compliance.
Interessanterweise wird RAR auch in dieser Studie als ein Thema angesehen, das fast bei der Hälfte der Befragten noch als stark entwicklungsfähig angesehen wird. Bei diesen Personen wird die konkrete Spiegelung von Unternehmensrisiken an der verabschiedeten Risikopolitik vermisst, ebenso viele vermissen die Verbindung von strategischen Themen und dem inhärenten Risiko.
Die Zufriedenheit war tendenziell in größeren Unternehmen ausgeprägter, in öffentlichen Unternehmen waren die Antworten zu Verbesserungsmöglichkeiten des Risikoprozesses deutlich ausgeprägter.
Es gibt nach meiner Einschätzung auch in Deutschland und Europa - die Studie wurde in Wesentlichen in USA durchgeführt- noch viel Arbeit bis ERM und RAR zum Standard in den Unternehmen geworden sind.
XBRL (EXtensible Business Reporting Language) - Der neue Datenstandard in der Finanzkommunikation
Die Automatisierung schreitet weiter fort, sie erfasst inzwischen
weite Teile des Finanz- und Rechnungswesens. Diesen Satz hätte man auch
Mitte der 70-er Jahre schreiben können, als die ersten Großrechner in
die Unternehmen einzogen und Buchhaltung, Rechnungswesen und
Personalverwaltung revolutionierten.
Aber was ist daran heute im Jahre des 2010 neu?
Nun, der Datenaustausch innerhalb des Unternehmens konnte sich mit Edifact (Electronic Data Interface For Administration, Commerce and Transport)
ab 1988¹ auf die gesamte Lieferkette ausweiten. Anfangs konnten nur
Großrechner nach mühsam erarbeiteten Standards miteinander kommunizieren
(Edifact über VAN (Value Added Networks).
Später wurde diese Möglichkeit im Business-to-Business (B2B) über
Einkaufsplattformen und Öffnungen von Teilen des unternehmensinternen
Intranet als Extranet web-basiert den anderen Marktpartner mit relativ
einfachen Mitteln (Datenkonverter, die die Daten z.B. in XML übersetzen)
eröffnet.
Inzwischen schreitet diese Entwicklung weiter voran, nachdem jetzt auch staatliche Stellen wie die SEC² (Security Exchange Commission) ab Mitte 2011 die komplette Hinterlegung der Unternehmensberichte nach XBRL-Standard verlangen.
XBRL ist eine Berichtssprache, die aus der Websprache XML abgeleitet
ist. Sie arbeitet mit Taxonomien. Also gegliederte hierachische
Begriffsbäume, die innerhalb ihres Kontextes (z. B. IFRS oder US-GAAP)
ein-eindeutige Beziehungen für die "Fakten" (z. B. 1.000.000 Euro für
eine Maschine) festlegen. Diese Taxonomien sind weltweit im Rahmen ihrer
Kontexte gültig und können vom Unternehmen nur unterhalb einer
Berichtsposition z. B. Kontenrahmen für Maschinen erweitert werden.
Nicht jedoch nach oben.
Auch das Bundesfinanzministerium³, d. h. konkret die angeschlossenen
Finanzämter, erwartet ab 2011 in seinem System ELSTER (Elektronische
Steuererklärung) die Übermittlung der Daten nach XBRL-Standard (§5b
ESTG).
Diese Gesetzesnovelle wurde im Zuge der Initiative "Bürokratieabbau"
schon in 2008 entschieden und gilt ab 1.1.2011. Die Finanzverwaltung wie
übrigens auch die SEC erwarten sich von XBRL vielfache Möglichkeiten,
ihre Auswertungen und Statistiken zu vereinfachen und ihre Aufgaben
zielgerichteter mit wesentlich geringerem Verwaltungsaufwand ausüben zu
können.
Diesen Nutzen können Unternehmen ziehen, gerade große bzw.
international verzweigte Gesellschaften. Die unterschiedlichen
Datenformate von Systemen in verschiedenen Ländern lassen sich mit XBRL4
vereinfachen . Da auch die IFRS über den IASB die relevanten Positionen
innerhalb der Finanzberichterstattung von Bilanz, GuV,
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalausweis etc. festgelegt haben, steht
einer Einführung in den Unternehmen eigentlich nichts Grundlegendes mehr
im Wege- oder?
Das IIA hat die Änderungen an den "International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing" veröffentlicht. Zum Artikel Diese treten ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Hier sind die Unterschiede zwischen den Versionen 2009 und 2011 nachlesbar.
Joachim Kregel hat zu den Änderungen einen Kurzkommentar verfasst, der hier nachzulesen ist.
Die EU Kommision hat ein Grünbuch über die Abschlüssprüfung zur Diskussion gestellt. Joachim Kregel hat die hierbei gestellten Fragen beantwortet. Hier sind seine Antworten abrufbar.
Die Themen des Grünbuchs:
Rolle des Abschlussprüfers
Governance und Unabhängigkeit von Prüfungsgesellschaften
Beaufsichtigung von Abschlussprüfern
Konstellation des Marktes für Abschlussprüfungen
Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen
Vereinfachung der Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften (KMP)
internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung weiltweit tätiger Prüfungsnetze
"Grundlagen der Internen Revision Standards, Aufbau und Führung" von
Prof. Dr. Volker H. Peemöller und Joachim Kregel ist im Erich Schmidt
Verlag erschienen.
Das Buch ist der erste Band der neuen Reihe "Handbücher der Revisionspraxis" Band 1, 2010, XXX,
428 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen und
Best Practice-Tipps, fester Einband
Euro (D) 79,95
ISBN 978 3 503 11461 0
Mehr Sicherheit in der Revisionspraxis!
Volker H. Peemöller und Joachim Kregel bieten Ihnen
eine umfassende Darstellung aktueller Grundlagen für
die IR:
Gesetzliche Regeln: DCGK, BilMoG, MaRisk, COSO I und II
Berufsstandards: Code of Ethics, Grundsätze des IIA und des DIIR
Strategie und Führung: Geschäftsordnung, Geschäftsauftrag,
Mitarbeiterorientierung, Internationalisierung und IT-gestütztes
Workflow-Management
IR-Prozesse: Risikoorientierte Revisionsplanung, Risikokataloge
des DRSC und DIIR, Prüfung vor Ort mit Berichterstattung und Follow-up
Kommunikation: in der IR, im Unternehmen und mit externen Partnern
Aus der Praxis für die Praxis: Mit Hilfe von
Best-Practice-Tipps sowie zahlreichen Checklisten und Beispiele sparen
Sie Zeit und gewinnen mehr Sicherheit im Berufsalltag!
Das Buch ist der erste Band der neuen Reihe
"Handbücher der Revisionspraxis". Weitere Bände, u. a. zu den Themen
Compliance, Operational Auditing, Financial
Auditing, Management Auditing folgen.