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(2006): Risikomanagement im Industrie-Konzern, IN Die Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2006, S.24-25.
Inhalt: Die deutschen Unternehmenszusammenbrüche Ende der 90-er Jahre haben den Gesetzgeber schon 1999 dazu motiviert, im Rahmen des KonTraG und im Geleitzug dieser Gesetzesinitiative auch Änderungen am AktG und HGB durchzuführen mit dem Ziel einer besseren Absicherung der Anleger und Schutz der Unternehmen vor Insolvenzen.
Wurde auch am Anfang öfter der bürokratische Ballast als störend für das Ziel, Markterfolg zu erzielen, gesehen, so gibt es inzwischen keinen Jahresbericht einer renommierten AG ohne Risikoteil. Jedoch fehlt manchmal eine systematische Auseinandersetzung mit der gesamten Palette möglicher Risikoszenarien für das betreffende Unternehmen.
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(2005): IÜS und COSO, IN Die Zeitschrift Ausgabe 06/2005, S.263-264.
Inhalt: Das Platzen des Internet-Hypes hat viele Kleinanleger vom Kapitalmarkt vertrieben und großen Pensionsfonds noch größere Verluste beschert. Da die Glaubwürdigkeit der Kapitalmärkte als Ganzes auf dem Spiel stand, waren die Gesetzgeber in USA und Europa gefordert, die marktwirtschaftlichen Prinzipien vom freien Spiel der Kräfte, Cleverness und Eigennutz in einen engeren Rahmen von Transparenz, Risikovorsorge und Haftung zu stellen. Der amerikanische Sarbanes Oxley Act hat 2002 die Bedeutung einer Risikoprophylaxe durch effektive und effiziente Kontrollsysteme in börsennotierten Unternehmen wiederbelebt. Er greift hierbei u. a. den generischen COSO-Ansatz einer systematischen Unternehmensüberwachung und -steuerung auf. Kern des Gesetzes ist der Schutz der Kapitalmarktanleger und im Besonderen deren rechtzeitige Information über substantielle Risiken im Unternehmen.
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(2005): Kontrollsysteme USA und Übertragbarkeit auf D, IN Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 05/2005, S.205-206.
Inhalt: Die Vielzahl an Unternehmenszusammenbrüchen in den USA mit einem dolosen Hintergrund und Schäden im mehrstelligen Milliardenbereich hat in 2002 den amerikanischen Gesetzgeber auf den Plan gerufen, sehr stark in die Selbstregulierung der Märkte und privatwirtschaftlich organisierte Börsenaufsichten einzugreifen. Mit dem Sarbanes Oxley Act (SOA) wurde 2002 in kurzer Zeit ein Gesetz in Kraft gesetzt, das die corporate governance, d. h. die Unternehmensüberwachung auf neue Füße stellen sollte.
Der SOA regelt das "one tier board system" neu, indem er den unabhängigen Direktoren im Gremium neue und erweiterte Aufgaben zuweist. Sie übernehmen faktisch im Kontrollausschuss des Unternehmens, dem audit committee, die Aufsichtsfunktion gegenüber dem Unternehmen. Das Prinzip der Unteilbarkeit der Unternehmensführung im "one tier system" erfährt eine Aufweichung und nähert sich graduell an das in Deutschland gebräuchliche "two tier system" von Aufsichtsrat und Vorstand an.
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